THÜRKAG | "Abgabenfreistellungsgesetz" - Die Freien Demokraten wagen mit ihrem Gesetzentwurf einen ersten Schritt in Richtung einer bürgerfreundlichen Reform

( k-info | THÜRINGEN | 23.04.2014 )  -  Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag will mit einem Gesetzentwurf Bewegung in die Debatte um das Dauerärgernis Straßenausbaubeiträge bringen. Das teilten die Liberalen heute mit und legten zugleich einen Gesetzentwurf vor, in dem sie den Städten und Gemeinden in Thüringen praktisch freistellen wollen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht.

"Das stärkt Freiheit und Verantwortung vor Ort und zwingt Kommunalpolitiker nicht länger, gegen ihren Willen quasi zum Zwangsvollstrecker für Straßenausbaubeiträge zu werden", erläuterte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dirk Bergner hierzu. Bisher werden die Gemeinden durch die landesgesetzlichen Vorschriften verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Dies liegt unter anderem an der Thüringer Kommunalordnung, die eine Rangfolge bei der Einnahmebeschaffung vorgibt, sowie am Thüringer Kommunalabgabengesetz. "Es gibt keinen verfassungsrechtlichen Grund, warum wir durch Landesgesetze die Gemeinden derart in ihrer Finanzhoheit beschneiden. Vielmehr spricht die Kommunale Selbstverwaltung dafür, diese engen Vorgaben endlich aufzubrechen. Warum soll das Land besser als die Gemeinde vor Ort beurteilen können, wie und wofür Beiträge von den Bürgern verhoben werden?", fragt sich Bergner der selber ehrenamtlicher Bürgermeister in der Stadt Hohenleuben ist.

Die FDP- Fraktion hatte schon zu Beginn der Legislaturperiode einen Antrag im Landtag gestellt, mit dem ermöglicht werden sollte, die Beitragserhebung in das Ermessen der Gemeinden zu stellen. Der Antrag wurde damals von der Mehrheit des Landtages mit der Begründung abgelehnt, dass man einen konkreten Vorschlag in Form eines Gesetzentwurfes machen sollte. "Den legen wir nun hiermit vor", so Bergner. Mit dem Gesetzesentwurf, den die FDP als "Abgabenfreistellungsgesetz" bezeichnet, soll die bisherige zwingende Rangfolge der Einnahmebeschaffung in der Thüringer Kommunalordnung aufgehoben werden. Weiterhin soll erstmalig festgeschrieben werden, dass bei der Einnahmebeschaffung der Gemeinde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürger zu berücksichtigen ist.

"Das heißt, dass die Gemeinde keine Abgaben bei Bürgern erheben kann, die dadurch in den Ruin getrieben würden", stellt Bergner fest. "Weiterhin wollen wir das Thüringer Kommunalabgabengesetz so verändern, dass den Gemeinden nun ein Ermessen zusteht, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht." Diese Freiheit zur Eigenverantwortung entspreche liberalem Selbstverständnis und sei allemal besser als "Zwang vom grünen Tisch" in Erfurt aus.

"Nur wenn Ermessensentscheidungen ermöglicht werden, haben die Bürger vor Ort überhaupt die Chance auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen", so Dirk Bergner. "Bürgernähe und aktive Teilhabe schaffen bei den Bürgern Vertrauen in die Politik, sind wichtige Bestandteile der demokratischen Legitimation und schaffen Akzeptanz in staatliches Handeln", erklärte der innenpolitische Sprecher der Liberalen im Thüringer Landtag abschließend.

SächsKAG | Küchenhilfe soll 51 000 Euro für Straße zahlen - Ärger um Straßenausbaubeiräge in Thalheim / Erzgebirge

( k-info | SACHSEN | 12.04.2014 )  -  Bereits im Januar 2014 vermeldete es die Lokalausgabe der BILD-Zeitung aus Chemnitz. "Diese Straße ruiniert ihre Anwohner" titelte sie.

Und in der Tat: In Thalheim im Erzgebirge wurde die dortige "Äußere Bergstraße" für rund 600.000 Euro grundhaft erneuert. Und anschließend wurden hierfür anteilig Straßenausbaubeiträge erhoben. Besonders hart traf es dabei nach Angaben der Zeitung Küchenhilfe Karin Wötzel. Die Mitvierzigerin sollte für den Ausbau exakt 51.081,55 Euro an die Verwaltung der 6.700 Einwohner zählenden Kleinstadt zahlen. Dies obwohl Frau Wötzel an der "Äußeren Bergstraße" nur eine Wiese gehört. Die Beitragspflichtige gegenüber der BILD: "Es war ein Schock! Ich habe doch gar kein Geld. Und von meinem kleinen Einkommen muss ich auch noch meine Tochter bei ihrer Ausbildung unterstützen." Doch warum soll die Frau, die persönlich ganz woanders und zur Miete wohnt, bis Ende Januar 2014 so viel Geld überweisen?

"Ich habe von meinen Eltern eine fünf Hektar große Wiese geerbt. Dass sie wertlos ist, wird bei der Berechnung der Gebühren nicht berücksichtigt", erzählte sie. Und tatsächlic hält die Stadt diese 50.000 qm Wiese wohl nicht für wertlos, denn sonst würden ja nicht mehr als 10 Euro pro qm abgefordert werden. im gleichen zeitungsartikel meldete sich auch Landwirt Gerald Meichsner zu Wort, der für seine grundstücks sogar rund 56.500 Euro zahlen soll. Dieser zeiget sich aber auch aus einem ganz anderen Grund sauer: "Uns wurde bei der Bauversammlung 2011 erklärt, dass keine Beiträge erhoben werden. Einem Ausbau für 600.000 Euro hätten wir nie zugestimmt", erklärt er gegenüber der BILD. Und dies hatte die Stadt 2010 in Persona des Bürgermeisters und der Hauptamtsleiterin den 60 Anliegern auch schriftlich somitgeteilt (siehe links / zum Vergrößern bitte anklicken!). Kein Wunder also, dass die Eigentümer der Grundstücke sich nun entsetzt zeigen.

Und was sagt man im Thalheimer Rathaus drei Jahre später dazu? "Ich bin erst seit letztem Sommer Bürgermeister, war bei den Versammlungen nicht dabei", so Thalheims parteiloser BM Nico Dittmann. Doch er fügte auch an, dass es überhaupt nicht das Recht eines Bürgermeisters oder anderer Mitarbeiter der Stadt Thalheim sei, eine vom Stadtrat beschlossene Satzung nicht umzusetzen. "Wir dürfen die Straßenausbausatzung nicht aufheben, denn die Kommune ist auf das Geld dringend angewiesen", sagte er.

Wie kann nun die Lösung des Dilemmas im Erzgebirge aussehen? Er wolle für seine Bürger eine Lösung finden, erklärte Dittman inzwischen und lud die Anwohner hierzu ins Rathaus ein. Der Der Verwaltungsrechtler Prof. Ludwig Gramlich von der TU Chemnitz sagte vor kurzem der Zeitung FREIE PRESSE, dass eine Stadt ihre Bürger natürlich nicht belügen dürfe. Andererseits sehe er aber eine Klage gegen die Satzung aus seiner Sicht als "eher aussichtslos" an, jedoch sei es möglich "enstandene Schäden aus der Fehlinformation bei der Stadt geltend zu machen." Als Beispiel nannte Gramlich die Aufnahme eines Kredits für die Begleichung der Straßenausbaubeiträge, weil der Grundstückseigentümer nach seiner bisherigen Finanzplanung davon ausgehen musste, nichts für die Straße zahlen zu müssen, da er sich auf die Aussage aus der Führungsetage des Rathausess verlassen habe.

Schäden können den Anliegern natürlich auch dadurch entstanden sein, dass - im Bewusstsein keine Beiträge erheben und den Bürgern deshalb die Ausbauqualität nicht vorstellen zu müssen - ein Luxusausbau vorgenommen wurde. Obwohl dies in Thalheim erher unwahrscheinlich sein dürfte, sind Grundstückseigentümer stets nur dazu verpflichtet, den normalerweise üblichen Aufwand eines Straßenausbaus anteilig zu bezahlen. Anlieger Rolf Brückner sieht sich da bereits auf dem richtigen Weg. Gegenüber der FREIEN PRESSE erklärte er: "Wenn wir gewusst hätten, dass wir belogen werden, hätten wir uns natürlich vorab in die Planungen eingebracht und hinterfragt, ob alle Baumaßnahmen im Detail so unbedingt nötig sind. Oder ob es nicht preiswerter geht."