GEBÜHREN | Wie man sich viel Ärger einhandeln kann, wenn man meint, zuviel Müllgebühren gezahlt zu haben

( k-info | 01.09.2013 )  -  124 Euro und 31 Cent ­zu viel bezahlte Betriebskosten wollte sich vor einiger Zeit ein Rentner, der in einer Plattenbausiedlung wohnt, von einer Wohnungsgenossenschaft / WG vor dem Amtsgericht erstreiten.

Diese Summe habe er über fünf Jahre zu viel bezahlt, weil der Vermieter die großen 1100 Liter fassenden Abfallbehälter in einem regelmäßigen Turnus zwei Mal wöchentlich leeren lasse, obwohl sie gar nicht ­immer voll seien, rechnete der selbstbewusst auftretende Kläger dem Gericht vor. Doch er ging noch weiter und bezichtigte die WG und den kommunalen Entsorgungsbetrieb des "Betrugs", weil die ­Abfallentsorger Kraft einer Vereinbarung mit der WG für die Käfige mit den Abfallcontainern Schlüssel haben.

Nach den Vorstellungen des Mieters hätten zu allererst die Hausmeister der WG prüfen müssen, ob die Behälter überhaupt voll sind und sie nur dann zur Abfuhr auf die Straße herausstellen dürfen. In Eigenheim­gebieten könne der Bewohner schließlich auch selbst entscheiden, ob und wann er die Tonne leeren lasse oder nicht. Bei 16,61 Euro pro Leerung in seinem Wohngebiet mache der Entsorgungsbetrieb auf diese ­Weise einen stattlichen Gewinn, den er für die Subventionierung anderer Aufgaben einsetze, sagte der Rentner und war sich seiner Sache offensichtlich sicher.

Doch den zuständigen Amtsrichter ließ die ungelenk vorgetragene Argumentation kalt. Er stellte bereits zu Beginn der Verhandlung fest, dass die vom Kläger ohne einen Anwalt selbst ­erstellte Klageschrift in keiner Weise den Anforderungen an ein solches Schriftstück entspreche. Auch das juristische Halbwissen des Klägers, der gleichzeitig als sein eigener Rechts­beistand auftrat, konnte den Berufsrichter nicht beeindrucken.

Die Klageschrift lege in keiner Weise dar, wie sich die Forderung von 124,31 Euro begründe, sagte der Richter, was den Rentner auf die Palme brachte. Der Anwalt der WG stellte schließlich den Antrag, die Klage abzuweisen, worauf der Senior erneut lautstark vor Gericht seinem Unmut freien Lauf ließ. Nachdem der Richter den ­Kläger abermals mit Nachdruck auf die Gepflogenheiten bei Gericht hingewiesen hatte, drohte der Rentner gar mit einem Befangenheitsantrag gegen den Richter, doch auch dies zeigte keine Wirkung.

Der Richter verkündete das Urteil "im Namen des Volkes" mit dem Ergebnis: Klage abgewiesen, die Kosten habe der Kläger zu tragen. Als der daraufhin höhnisch lachte und sich über die "Willkür der Justiz" bekagte, beendete der Richter die Sache mit der Androhung von Gewahrsam, falls der Kläger weiter mit unbewiesenen Anschuldigungen wie Betrug verbal um sich werfe.

Doch der betagte Hobby-Jurist gab nicht auf und ließ in der Geschäfts­stelle sofort eine "Schriftliche Beschwerde wegen rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Absatz 1 Grundgesetz" protokollieren mit dem Begehren, das Verfahren neu zu eröffnen. müssen?

Kommentar zum Thema:

Das nächste Mal sollte sich der Kläger besser durch einen richtigen Juristen vertreten lassen, denn Richter sind oft sehr sensibel, wenn Kläger sich nicht an die Gepflogenheiten vor dem "hohen Gericht" halten.

Rainer Sauer, Jena

BÜRGERINFORMATION | Wie informiert man "die Bürger" richtig? Was muss eine Verwaltung hierbei beachten?

( k-info | 27.08.2013 )  -  Die Stadt XYZ plant ab Mai Bauarbeiten in der dortigen "Waldstraße". Die "Waldstraße" führte einst vom Waldrand im Norden der Stadt in die Innenstadt. Heute ist die Stadt gewachsen und die "Waldstraße" wurde zu einer wichtigen Verkehrsachse mit mehreren Seitenstraßen, wie dem "Wiesenweg", der "Feldstraße" oder dem "Heideweg".

Allerdings ist das Leben an "Feldstraße" oder "Heideweg", an "Waldstraße" oder "Wiesenweg" im 21. Jahrhundert nicht mehr so idyllisch, wie der Name vermuten lässt, sondern alle Straßen liegen mittlerweile im Herzen der Stadt, an ihnen gibt es iviele Wohnhäuser, an den Straßenrändern parken Kraftfahrzeuge. Eines steht fest: Die Erneuerung der "Waldstraße" ist notwendig, wurde vom Stadtrat im Herbst zuvor beschlossen, konnte von der Stadt XYZ nach Genehmigung des Haushalts ausgeschrieben werden und im Zuge dieses bevorstehenden Straßenbaus wurde die Planung von Umleitungsstrecken unumgänglich, auch um den Schwerlastverkehr, während der Sperrung der "Waldstraße", auf anderen Wegen von Norden nach Süden durch die Stadt zu führen.

Drei Varianten hatte sich die Stadt hierzu im Januar des Jahres ausgedacht und diese einen Monat später dem Ordnungsamt und der Straßenverkehrsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die optimale Streckenführung war verwaltungsintern allerdings umstritten, die Entscheidung für Ordnungsamt und Straßenverkehrsbehörde deshalb schwierig. Im März gab es schließlich Informationsveranstaltungen für die Anlieger der "Waldstraße", in denen über die geplanten Bauarbeiten aufgeklärt wurde. Ende April entschied man sich auf Seiten des Ordnungsamtes für die Umleitungsvariante II, die den Schwerverkehr nach Norden durch die "Feldstraße" und alle Fahrzeuge in südlicher Richtung durch den "Wiesenweg" führt. Nun ist es Mai und der Verkehr rollt wegen des Beginns der Bauarbeiten auf der Straße nur noch einspurig nach Norden.

Nur wenige Tage später meldet sich die Lokalzeitung zu Wort. "Verkehrschaos in der Innenstadt" titelt sie und "Die Bürger wurden nicht informiert". Weiter kann man lesen: "All das wäre im Grunde nicht so problematisch, wenn die Anwohner im 'Wiesenweg' und der 'Feldstraße' nicht erst am Donnerstag voriger Woche, und damit drei Tage vor der Angst, aus unserer Zeitung erfahren hätten, dass zu Wochenbeginn das neue Verkehrsregime gilt. Zum anderen hat man in der Verwaltung offenbar keine Ideen, wo die Anwohner für die Dauer der Umleitung, also mehr als zwei Monate, ihre Autos parken sollen." 

Das ganze Ärgernis hatte Peter Redlich, Kreisposaunenwart und zugleich Anwohner im "Wiesenweg", veranlasst, sich mit einer Beschwerde an Verwaltung sowie den Bürgermeister zu wenden und "da dieses Thema von öffentlichem Interesse sein dürfte, haben wir die Sache auch der Lokalredaktion der örtlichen Tagespresse zur freien Berichterstattung über das lokale Geschehen übergeben, denn wir finden es erschreckend, wie die Verantwortlichen der Stadt mit ihren Bürgern umgehen." 

Redlich meint, es müsste doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Anlieger der betroffenen Straßen "bei derartig einschneidenden, die Wohnqualität beeinträchtigenden Maßnahmen, die auch zu Mietmindereinnahmen führen werden, sehr frühzeitig eine Information darüber erhalten, was geplant ist und welche Auswirkungen dies auf die Anlieger der Umleitungsstrecken haben wird." 

Außerdem geht der Kreisposaunenwart miit einer Delegation von Nachbarn zum Bürgermeister. Seitens der Bürgerschaft halte man es für dringend erforderlich, sagt Redlich zu ihm, dass Vertreter der Bürger in die Planung derartiger Maßnahmen mit einbezogen werden. Doch was habe die Verwaltung getan: "Bürgerbeteiligung und Demokratie in diesem Falle? Null!" konstatiert Redlich und der Bürgermeister nickt betroffen. Der Chef der Verwaltung versichert Herrn Redlich und den Bürgern die ihn begleiten, dass er dies auch nicht so ganz verstehen kann, weil doch z. B. bei Baumaßnahmen der Energieversorgung solche Informationen den Anwohner per Flyer rechtzeitig vor Beginn von Bauarbeiten zugehen würden.

"Genauso ist es", antwortet ihm Herr Redlich, im vorliegenden Fall sei man vor vollendete Tatsachen gestellt worden, dabei sei alles doch ganz einfach, so Redlich, denn "mit Bürgerbeteiligung und einem Fünkchen Kreativität und Mitdenken" sei es ein Leichtes, eine einigermaßen erträgliche Lösung der Probleme für die am meisten belasteten Anwohner zu finden. Der Bürgermeister gibt Herrn Redlich recht und bittet ihn um einen Vorschlag.

Redlich fühlt sich endlich angekommen mit seinem Anliegen und antwortet: "Im Namen der Anwohner unterbreiten wir folgende Vorschläge: 1.) Für das Anwohnerparken soll die Stadt den Parkplatz des Arbeitsamtes zur Verfügung stellen, der selten wirklich nennenswert belegt ist. 2) Der 'Heideweg', auf der anderen Seite der 'Waldstraße' wird auf Anwohnerparken umgestellt und die Anlieger von 'Wiesenweg' und 'Feldstraße' werden kostenlos mit einem Parkausweis für ihre Fahrzeuge ausgestattet und dürfen ab sofort dort parken."

Der Bürgermeister ist begeistert und lässt sofort die Meldung in die Presse setzen: "Die Stadt bedauert die späte Information der Anwohner. Aber wir habeneine Lösung gefunden: Ab sofort darf im 'Heideweg' geparkt werden!" Das empört nun wiederum Frau Mühsam aus dem "Heideweg", die sich tags drauf in der Lokalzeitung zu Wort meldet und sich beschwert, dass die Anlieger des "Heidewegs" keine Ruhe mehr hätten, weil (Zitat) "in unserer Straße ein Krieg um die knappen Parkplätze" entbrannt sei.

Weiter wird sie mit den Worten zitiert: "Die gesamte Planung der Umleitung des in Richtung Stadtmitte fließenden Verkehrs ist total unausgegoren, hilft nur den Anliegern im 'Wiesenweg' und der 'Feldstraße', berücksichtigt aber auf keinen Fall die Interessen der Anlieger im 'Heideweg' und nicht die örtlichen Gegebenheiten und sie gefährdet Menschenleben." Frau Mühsam beschwert sich, dass mit ihr überhaupt nicht gesprochen worden sei und fordert dass "unsere Argumente, Bedenken, Kritikpunkte und Abänderungsvorschläge umgehend in eine Änderung der Umleitungsstrecke einfließen."

Dies ruft wiederum Herrn Redlich auf den Plan, der in der Wochenendausgabe der Zeitung erklärt, die Anwohner von "Feldstraße" und "Wiesenweg" seien hieran nicht schuld, denn diese hätten dem Bürgermeister ja den Vorschlag gemacht, auf den Parkplatz vom Arbeitsamt parken zu wollen, aber diesem sinnvollen Vorschlag sei man nicht gefolgt ... und so weiter und so weiter.

Frage; Was hätte man als Stadt XYZ anders machen können und müssen?

Kommentar zum Thema:

Der richtige Umgang mit den Anliegern, das optimierte Umsetzen von Verwaltungsinteressen, das frühzeitige Einbinden von Bürgern in Verwaltungsabläufe kann man ebenso trainieren, wie viele andere Dinge im Leben auch.

Besuchen Sie deshalb Fortbildungsveranstaltungen oder buchen Sie ein Konflikt- oder Verwaltungstraining.

Rainer Sauer, Jena

BÜRGERINFORMATION | Für wie viele ihrer Bürger soll/kann/muss eine Verwaltung entscheiden und handeln?

( k-info | 26.08.2013 )  -  Die Stadt XYZ brauche einen Bürgermeister, der die Interessen der Bürger in den Vordergrund seiner Tätigkeit stellt, sagte vor einiger Zeit das Mitglied einer Bürgerinitiatve in der Presse und meint mit dem von ihm reklamierten "Bürgerinteresse" natürlich das seiner Initiative.

"Lobbyarbeit" nennen das andere, im konkreten Fall wohl aus deshalb zutreffend, weil es in dem Ort noch weitere Bürgerinitiativen gab, die völlig andere Interessen vertraten. Was sind also die "Interessen der Bürger", die (im konkreten Beispiel von einem Bürgermeister) vertreten werden sollen? 

Ein einfaches Beispiel: Herr Fritz wohnt in der "Waldstraße" und ärgert sich darüber, dass zu wenig Bäume in der "Waldstraße" stehen und dafür zu viele Straßenlaternen. Er gründet die Bürgerinitiative "Meine Waldstraße" und die setzt sich als Ziel "Weniger Licht und mehr Grün in der 'Waldstraße'". Herr Fritz leistet gute Lobbyarbeit ("Lobby" deshalb, weil sich im Vorrraum eines Sitzungssaals - umgangssprachlich "Lobby" genannt - trefflich Gespräche führen und Interessen in Politikerköpfe transpotieren lassen) und schon nach kurzer Zeit sind viele Stadträte davon uberzeugt, dass DIE Bürger der "Waldstraße" weniger Lampen und dafür mehr Bäume wollen. Sogar der Bürgermeister spricht schon bald davon, dass er sich in der "Waldstraße" mehr Grün vorstellen kann.

Das ärgert aber Herrn Franz, der gegenüber von Herrn Fritz wohnt (über den er sich im Übrigen ebenfalls - und das schon lange - ärgert), und dieser gründet eine weiter Bürgerintiative mit dem Titel "Mehr Licht", die den Standpunkt vertritt, es gäbe in der "Waldstraße" schon zu viele Bäume und das Ungeziefer laufe manchmal direkt von den Ästen in die gute Stube. Außerdem, so die BI "Mehr Licht", würden viele alte Menschen in der Straße leben und weniger Licht käme deren Sehschwäche nicht entgegen. Herr Franz kennt einen Redakteur der Lokalzeitung gut und die berichtet in der Woche darauf über die Stuation in der "Waldstraße" aus Sicht des Herrn Franz und zeigt diesen vor seinem Haus, mit dem Finger in Richtung seines Fensters deutend und auf eine Ameise zeigend, die auf der Fensterbank läuft, die man allerdings auf dem Foto nicht sehen kann. Der Bürgermeister äußert daraufhin sein Verständnis für die Bedürfnisse alter Menschen und gibt zu, dass er sich auch schon einmal über einen Marienkäfer in seiner Kaffeetasse geärgert hat. Das empört wiederum Herrn Fritz und seine Mannen.

Die Woche darauf ist daher Herr Fritz in der Lokalpresse. Sein Foto unter der Überschrift "Wir fühlen uns verarscht!" ist etwas größer als das von Herrn Franz eine Woche zuvor und Herr Fritz deutet auf eine Lampe, die an der Straßenecke steht; direkt gegenüber sieht man eine Lampe der Seitenstraße. "Wir haben lange und intensiv mit der Verwaltung über die beste Lösung für unsere Straße diskutiert", wird er zitiert, und man sei zu guten Lösungen gekommen, sagt er.

"Diese Lösungen kenne ich", ereifert Herr Franz sich auf seiner nächsten Veranstaltung, zu der er die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates eingeladen hat. Zukünftig soll nicht nur ein Baum vor seinem Grundstück stehen sondern zusätzlich noch ein zweiter. Das sei aber niemals tiefgründig geprüft worden, behauptet Herr Franz, sondern eine Gemeinheit von Herrn Fritz. Herr Kurz von der Verwaltung meldet sich zu Wort und sagt zu Herrn Franz, viele von dessen Gegenargumenten, wie Baumfällungen und die schlechte Ausleuchtung der "Waldstraße" konnten einer genaueren Prüfung nicht standhalten.

Als sich daraufhin eine Stadtrats-Mehrheit für einen Umbau der "Waldstraße" abzeichnet und der Bürgermeister verkündet, der Umbau der Straße sei eine Verbesserung im Sinne des Kommunalabgabengesetzes, an deren Kosten sich die Grundstückseigentümer mit 70 % zu beteiligen haben, ist die Empörung in beiden Bürgerinitiativen groß. Man trifft sich und beide schließen sich zusammen zur neuen Initiative "WWW" (= "Wir Wutbürger in der Waldstraße"). Herr Fritz wird Vorsitzender und Herr Franz der Initiativensprecher.

"Verquere Politik und kein guter Stil des Oberbürgermeisters", kann man nun auf Spruchbändern und Flugblättern lesen.. Anfangs habe die Verwaltung stets betont. "Noch ist nichts entschieden", sagt Herr Franz und nun wolle man die Bürger abzocken. Herr Fritz nagelt derweil Pappschilder an die Bäume der Straße und auf denen steht: "Wir müssen sterben!". Das ruft Herrn Klein vom Ordnungsamt auf den Plan, der Herrn Fritz Baumfrevel vorwirft.

Und überhaupt: Wie soll die Verwaltung in solchen Fällen handeln?

Kommentar zum Thema:

Der richtige Umgang mit Bürgerintiativen, das optimierte Umsetzen von Verwaltungsinteressen, das frühzeitige Einbinden der Bürger in Verwaltungsabläufe kann man ebenso trainieren, wie viele andere Dinge im Leben auch.

Besuchen Sie deshalb Fortbildungsveranstaltungen oder buchen Sie ein Konflikt- oder Verwaltungstraining. Der Komponist Robert Schumann sagte einst "Es ist des Lernens kein Ende" und der russische Violinst Zakhar Bron meint "Ein Diamant leuchtet nur, wenn er geschliffen ist." - An beiden Sinnsprüchen ist viel Wahres.

Rainer Sauer, Jena

THÜRKAG | Arbeitskreis "Beitragserhebung " des GStB Thüringen befasst sich erstmals mit der geplanten Reform des Kommunalabgabengesetzes

( k-info | THÜRINGEN | 24.08.2013 )  -  Von vielen Bürgern gefordert, soll sie nun bald kommen: die Reform des Thüringer Kommunalabgabengesetzes.

Thüringer Kommunen können nach den Plänen der Landesregierung bei fehlerhaften Beitragssatzungen Abgaben von Bürgern künftig nur noch eine begrenzte Zeilt lang nachfordern. Das Thüringer Kommunalabgabengesetz werde entsprechend geändert, teilte das Innenministerium in Erfurt im Juli 2013 mit. Die Rückforderungsfrist soll 12 Jahre betragen und ab dem Jahre 2021 gelten; derzeit ist die Nachforderungsfrist unbegrenzt.


Nach den Worten von Thüringens Innenminister Jörg Geibert wird den Bürgern mit der geplanten Gesetzesänderung deutlich mehr Rechtssicherheit gewährt. "Die Menschen müssen Klarheit über mögliche finanzielle Belastungen haben. Die Bürger erkennen künftig, wann sie nicht mehr rückwirkend zu Abgaben herangezogen werden können", erklärte Geibert gegenüber der Presse. Die Neuregelung soll für alle Abgaben gleichermaßen gelten. Der Gesetzentwurf wird nun vor dem zweiten Kabinettdurchgang in die Anhörung gehen in die unter anderem auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen / GStB eingebunden ist.

Geibert verteidigte zugleich die vorgesehene Übergangsregelung. "Unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten beim Aufbau des Freistaates nach der Wiedervereinigung war es nicht leicht, überhaupt wirksames Satzungsrecht zu erlassen. Eine angemessene Übergangsregelung ist daher unverzichtbar. Sie soll sicherstellen, dass den Aufgabenträgern durch den Nachbesserungsbedarf bei Abgabensatzungen, der oft noch aus der Aufbauzeit resultiert, keine unverhältnismäßigen Einnahmeausfälle entstehen", erklärte der Minister. Die dabei gewählte Übergangsfrist bis Ende 2021 entspreche den Bedürfnissen der Kommunen und den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Sie orientiere sich, ausgehend vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Thüringer Kommunalabgabengesetzes am 10. August 1991, an der absoluten Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Am kommenden Mittwoch, den 28.08.2013, befasst sich der Arbeitskreis "Beitragserhebung" des GStB Thüringen in Erfurt mit den aktuellen Plänen der Landesregierung, wie Bernhard Schäfer, stellvertretender Geschäftsführer des GStB, "Kommunalabgaben.Info" mitteilte. Hintergrund für die Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bezüglich der in Bayern entsprechend geltenden Regelungen mit unbegrenzter Rückwirkung diese als verfassungswidrig erklärt hatte.

STRASSENBEITRÄGE | THÜRINGEN | Darf Ichtershausen den Anliegeranteil in seiner Satzung drastisch senken?

( k-info | THÜRINGEN | 20.08.2013 )  -  In Ichtershausen im Ilmkreis sind verschiedene Einwohner durch Kanalbau- und Straßenausbauarbeiten in ihrer Lebensqualität erheblich eingeschänkt, wie die Thüringer Allgemeine schreibt. Es falle ihnen schwer,  ihre Grundstücke zu erreichen, heißt es dort, aber ein Ende der Bauarbeiten sei in einigen Wochen zu erwarten.

Wenn die Bauarbeiten dann beendet sind, wird die Gemeinde für die Sanierungsmaßnahmen u. a. Straßenausbaubeiträge erheben. Im Oktober letzten Jahres sei die neue Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen worden, berichtet der Geschäftsführende Beamte Christopher Steinbrück der TA, und diese sehe vor, den finanziellen Anteil der Grundstückseigentümer an solchen Projekten zu senken (siehe hierzu den Kommentar). Dafür erhöhe sich nun der Gemeindeanteil, sagte Steinbrück der Zeitung.

Gegen diese neue Satzung hat die Kommunalaufsicht des Ilmkreises jedoch rechtliche Bedenken angemeldet, was dazu führte, dass die Genehmigung der Satzung immer noch ausgesetzt sei, wie die TA anmerkt.

Bliebe dies so bis die betreffende Straße in Ichtershausen mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung beitragsrechtlich fertig gestellt ist, dann müssten die Anwohner wohl Ausbaubeiträge nach der alten Satzung zahlen und das, so die Thüringer Allgemeine in ihrem Artikel vom 15. August 2013, würde für sie wesentlich teurer werden als nach der neuen Satzung vom Oktober 2012.

"Im Interesse der Bürger hoffen wir natürlich, dass die Satzung nun endlich in Kraft gesetzt wird", so Steinbrück zur TA. Landrätin Petra Enders habe sich zwar bereits mit einigen Gemeinderäten aus Ichtershausen unterhalten und außerdem zugesagt, sich nochmals mit der Auslegung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zu befassen, sagte der Geschäftsführende Beamte der Zeitung. Auch habe die Landrätin das Landesverwaltungsamt um eine Stellungnahme gebeten, aber es habe trotzdem noch keine Entscheidung zur strittigen Frage gegeben, so Steinbrück.

Kommentar zum Thema:

Die Genehmigung von Satzungen obliegt der Kommunalaufsicht, damit gewährleistet ist, dass es z. B. durch "bürgerfreundliche" prozentuale Aufteilungen der Beitragslasten nicht zu einer Schieflage des gesetzlicherseits geregelten beitragsrechtlichen Vorteils kommt.

Wenn an einer öffentlichen Straße die beitragspflichtigen Grundstücke in etwa einen ebenso hohen Vorteil haben, wie die Allgemeinheit, dann stellt sich natürlich die Frage, ob es nach den Grundsätzen der Beitragsrechts überhaupt geboten und zulässig ist - wie etwa in Ichtershausen geschehen - die Beitragslast im Verhältnis 15 Prozent Anliegeranteil und 85 Prozent Gemeindeanteil aufzuteilen.

Und in Anliegerstraßen sollen Grundstückseigentümer in Ichtershausen nach der im letzten Jahr beschlossenen Straßenausbaubeitragssatzung künftig nur noch mit 20 Prozent veranlagt werden und die Gemeinde soll hier 80 Prozent der umlagefähigen Kosten aus ihrer Gemeindekasse tragen, obwohl in Anliegerstraßen der Vorteil für die angrenzenden Grundstücke den der Gemeinde naturgemäß übersteigt.

Es scheint mir im Falle von Ichtershausen deshalb eindeutig, dass die "neue" Satzung in der vorliegenden Form leider nicht genehmigungsfähig ist. Dies selbst angesichts der Tatsache, dass es zuvor unter den Ichtershäuser Bürgern eine Befragung zur neuen Satzung gegeben hatte.

An dieser Befragung beteiligten sich im letzten Jahr knapp 45 Prozent der Bürger, wobei für eine sofortige Erhöhung der Eigenbeteiligung der Gemeinde 812 Ichtershäuser stimmten (= 56,9 Prozent) und weitere 482 Bürger (= 33,9 Prozent) sprachen sich für eine Erhöhung der Eigenbetiligung der Gemeinde nach Abschluss der letzten beitragspflichtigen Straßen aus.

Für die Beibehaltung der Satzung hatte es seinerzeit lediglich 132 Stimmen (oder 9,6 Prozent Zustimmung) gegeben, was wieder einmal beweist, dass sich die Menschen im Allgemeinen stets eine Senkung der öffentlichen Lasten für die Bürger wünschen - nicht nur im Beitragsrecht.

Rainer Sauer, Jena

WIEDERKEHRENDE BEITRÄGE | THÜRINGEN | Kein Bürgerbegehren über Straßenausbaubeiträge in Pößneck

( k-info | THÜRINGEN | 15.08.2013 )  -   Das Verwaltungsgericht Gera hat eine Klage auf Zulassung eines Bürgerbegehrens zum Thema "Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge in Pößneck" abgewiesen.

Nachdem die etwa 12.000 Einwohner zählende Stadt Pößneck im Saale-Orla-Kreis zuvor den entsprechenden Zulassungsantrag in einer Entscheidung des Bürgermeisters Michael Modde abgelehnt hatte, klagten die Initiatoren beim zuständigen Verwaltungsgericht auf Zulassung. Der Antrag auf Bürgerbegehren lief darauf hinaus, den Stadtratsbeschluss vom 18.10.2012 zur Einführung einmaliger Straßenausbaubeiträge aufheben zu lassen und den Pößnecker Bürgern die Entscheidung zu übertragen, ob in der Stadt wie seither Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen erhoben werden oder zukünftig einmaige Straßenbaubeiträge.

Richter beim VG Gera, Ralf Alexander, beanstandete in der Verhandlung, dass das Bürgerbegehren den zur Entscheidung aufgerufenen Bürgern nicht ausreichend genug klar machen würde, welche Konsequenzen der Systemwechsel für die Grundstückseigentümer der Stadt Pößneck habe. Bei dem von der Initiative für ein Bürgerbegehren gewünschten Modell hätten alle Grundstückseigentümer im Stadtgebiet Straßenausbaubeiträge zahlen müssen, unabhängig davon, ob sie überhaupt einen Vorteil von der Ausbaumaßnahme haben oder nicht, während bei einmaligen Straßenausbaubeiträge ein besonderer Vorteil gegeben sein muss. 

Allerdings war dies nicht der einzige Beweggrund für die Entscheidung des Verwaltunggerichts. Neben der unzureichenden Begründung sah es das VG Gera auch als problematisch an, dass das gesamte Stadtgebiet als Abrechnungseinheit angesehen werden sollte. Dies ist nach der gängigen Rechtsprechung zu Wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen in Rheinald-Pfalz, Thüringen und Sachsen-Anhalt bei einen Stadt der Größe Pößnecks nicht zulässig, urteile das Gericht. Die Gesamtfläche der Stadt sei viel zu groß, hieß es, um alle anfallenden Straßenausbaukosten auf alle Grundstückseigentümer der Stadt umzulegen. Die Abrechnungseinheiten könnten zwar größer gefasst sein, als bei der Erhebung von einmaligen Beiträgen, müssten sich aber auf bestimmte Gebiete beschränken, erklärte Gerichtssprecher Bernd Amelung gegenüber der Ostthüringer Zeitung. 

Abschließend vermisste das Gericht in der Begründung zu dem beantragten Bürgerbegehren auch Vorschläge zur Organisation möglicher Abrechnungseinheiten in Pößneck sowie Angaben darüber, wie der Verwaltungsaufwand der Erhebung Wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen finanziert werden soll.

Gegen die Abweisung der Klage kann Berufung eingelegt werden.

Kommentar zum Thema:

Den Initiatoren des Bürgerbegehens (Constanze Truschzinski / SIP, Gerd Walther / IG Metall sowie Ex-Bürgermeister Michael Roolant / CDU) ging es darum, die wiederkehrende Beiträge erneut für Pößneck einführen, nachdem die Stadt solche Beiträge bereits ab Mitte der 1990er Jahre erhoben hatte, dann aber wegen Problemen mit der Satzung davon absehen musste.

Bei wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen nach § 7a des Thüringer Kommunalabgabengestzes / ThürKAG werden viele oder alle Grundstückseigentümer einer Kommune - je nach Zuordnung zu einer oder mehreren Abrechnungseinheiten - zur Finanzierung einzelner Straßenbaumaßnahmen herangezogen, auch wenn sie keinen Rechtsanspruch darauf haben, dass "ihre" Straße mit erneuert wird.

Die Stadt Pößneck setzt dagegen mit ihrer Entscheidung vom Oktober 2012 auf das im Freistaat Thüringen überwiegend angewandte Verfahren nach § 7 ThürKAG, bei dem nur diejenigen Eigentümer Beiträge zahlen, die als Anlieger einen direkten, qualifizierten "besonderen Vorteil" von dem durchzuführenden Straßenausbau haben. Dieses Verfahren mit einer geringeren Zahl von Beitragspflichtigen führt in der Regel zu höheren Beiträgen, als wenn die beitragspflichtigen Kosten über wiederkehrende Beiträge auf alle Grundstückseigentümer umgelegt werden, wie die SIP (Soziale Initiative Pößneck) betonte.

Durch im ThürKAG verankerte Regelungen kann die Beitragsschuld hierbei jedoch ebenfalls in Jahresleistungen umgewandelt werden; maximal über zwanzig Jahre kann eine solche "Verrentung" genannte Stundung gehen, wobei der Freistaat Thüringen (nach derzeitiger Festlegung der Landesregierung) in den ersten sechs Jahren der Ratenzahlung sämtliche Zinsleistungen über eine sogenannte "Zinsbeihilfe" trägt.

Rainer Sauer, Jena

KOMMUNALABGABEN.INFO und BEITRAGERHEBUNG.DE seit dem 1. August 2013 im neuen Design!

( k-info | beitragserhebung | 01.08.2013 )  -   Im Oktober 2001 rief ich diese Internetseite ins Leben, als Informationsplattform zu den Schwerpunktthemen "Beitragserhebung", "Kommunalabgaben", "Erschließungsbeiträge", "Straßenausbaubeiträge" und "Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen".

In den letzten knapp zwölf Jahren wurden die Themengebiete komplexer, die Bürgeranliegen umfassender, diese Internetseite bei ihren Lesern immer beliebter. Zweimal wurde in dieser Zeit das Layout verändert und den Erfordernissen angepasst. Bis zum Jahre 2005 sah die Seite so aus, danach kannte man "Kommunalabgaben.Info" unter diesem Design.

Nun machen wir einen weiteren Schritt in Richtung Anwenderfreundlichkeit mit dem neuen Aussehen der Webpage. Alte Artikel und Berichte zu allen Themen finden Sie weiterhin an dieser Stelle auf der Seite "Beitragserhebung.de" und alle neuen Berichte und Informationen zu den Kommunalabgaben rund um das Thema "Öffentlliche Straßen, Wege und Plätze" können Sie ab jetzt hier lesen.

Die Redaktion kontaktieren Sie unter der Postadresse: ZONO Radio Jena, Löbstedter Straße 16-18, 07749 Jena. Mich persönlich erreichen Sie auch weiterhin unter der E-Mail Adresse: rainer.sauer [at] verwaltungstraining.de. Über Ihre Fragen freue ich mich und werde sie auch - sofern sich mir die Zeit dazu ergibt - beantworten.

Ihr

Dipl.-Verw. (FH) Rainer Sauer, Jena