GEBÜHREN | Wie man sich viel Ärger einhandeln kann, wenn man meint, zuviel Müllgebühren gezahlt zu haben

( k-info | 01.09.2013 )  -  124 Euro und 31 Cent ­zu viel bezahlte Betriebskosten wollte sich vor einiger Zeit ein Rentner, der in einer Plattenbausiedlung wohnt, von einer Wohnungsgenossenschaft / WG vor dem Amtsgericht erstreiten.

Diese Summe habe er über fünf Jahre zu viel bezahlt, weil der Vermieter die großen 1100 Liter fassenden Abfallbehälter in einem regelmäßigen Turnus zwei Mal wöchentlich leeren lasse, obwohl sie gar nicht ­immer voll seien, rechnete der selbstbewusst auftretende Kläger dem Gericht vor. Doch er ging noch weiter und bezichtigte die WG und den kommunalen Entsorgungsbetrieb des "Betrugs", weil die ­Abfallentsorger Kraft einer Vereinbarung mit der WG für die Käfige mit den Abfallcontainern Schlüssel haben.

Nach den Vorstellungen des Mieters hätten zu allererst die Hausmeister der WG prüfen müssen, ob die Behälter überhaupt voll sind und sie nur dann zur Abfuhr auf die Straße herausstellen dürfen. In Eigenheim­gebieten könne der Bewohner schließlich auch selbst entscheiden, ob und wann er die Tonne leeren lasse oder nicht. Bei 16,61 Euro pro Leerung in seinem Wohngebiet mache der Entsorgungsbetrieb auf diese ­Weise einen stattlichen Gewinn, den er für die Subventionierung anderer Aufgaben einsetze, sagte der Rentner und war sich seiner Sache offensichtlich sicher.

Doch den zuständigen Amtsrichter ließ die ungelenk vorgetragene Argumentation kalt. Er stellte bereits zu Beginn der Verhandlung fest, dass die vom Kläger ohne einen Anwalt selbst ­erstellte Klageschrift in keiner Weise den Anforderungen an ein solches Schriftstück entspreche. Auch das juristische Halbwissen des Klägers, der gleichzeitig als sein eigener Rechts­beistand auftrat, konnte den Berufsrichter nicht beeindrucken.

Die Klageschrift lege in keiner Weise dar, wie sich die Forderung von 124,31 Euro begründe, sagte der Richter, was den Rentner auf die Palme brachte. Der Anwalt der WG stellte schließlich den Antrag, die Klage abzuweisen, worauf der Senior erneut lautstark vor Gericht seinem Unmut freien Lauf ließ. Nachdem der Richter den ­Kläger abermals mit Nachdruck auf die Gepflogenheiten bei Gericht hingewiesen hatte, drohte der Rentner gar mit einem Befangenheitsantrag gegen den Richter, doch auch dies zeigte keine Wirkung.

Der Richter verkündete das Urteil "im Namen des Volkes" mit dem Ergebnis: Klage abgewiesen, die Kosten habe der Kläger zu tragen. Als der daraufhin höhnisch lachte und sich über die "Willkür der Justiz" bekagte, beendete der Richter die Sache mit der Androhung von Gewahrsam, falls der Kläger weiter mit unbewiesenen Anschuldigungen wie Betrug verbal um sich werfe.

Doch der betagte Hobby-Jurist gab nicht auf und ließ in der Geschäfts­stelle sofort eine "Schriftliche Beschwerde wegen rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Absatz 1 Grundgesetz" protokollieren mit dem Begehren, das Verfahren neu zu eröffnen. müssen?

Kommentar zum Thema:

Das nächste Mal sollte sich der Kläger besser durch einen richtigen Juristen vertreten lassen, denn Richter sind oft sehr sensibel, wenn Kläger sich nicht an die Gepflogenheiten vor dem "hohen Gericht" halten.

Rainer Sauer, Jena