SCHLAGLÖCHER | Autofahrer kassiert Schadensersatz für schlechten Straßenzustand

( k-info | 05.06.2014 )  -  Johannes Krist ist endlich zufrieden, denn ein Jahr lang hatte der Mann aus Heilbronn um Schadensersatz gestritten, weil er mit seinem Audi A5 Cabrio in ein Schlagloch gefahren war und dabei ein Reifen kaputtging.

Das dortige Landgericht hat dem Juristen nun recht gegeben. Die Kommune in Gestalt des Amtes für Straßenwesen sei ihrer Pflicht nicht nachgekommen, die Straße verkehrssicher zu halten und muss Herrn Kirst jetzt rund 300 Euro zahlen. dass es ihm "nicht um Geld, sondern ums Prinzip" gehen würde, hatte der Heilbronner noch kurz vor der Verkündung des Urteils gesagt. Die Stadt investiere beispielsweise in den Ausbau der Stadtbahn, für die Straßeninstandhaltung habe sie aber so gut wie nichts übrig.

Krists Unfall datierte aus dem Juni 2013, da war der Autofahrer gerade auf dem Heimweg aus einem romantischen Kurzurlaub am Bodensee - Heiratsantrag für seine Freundin inklusive. Kurz vor dem Ziel traf den Juristen dann, wie er es ausdrückte, "ein brutaler Schlag", denn sein Audi war in einen wahren Asphalt-Krater geraten: 1,20 Meter lang, 70 Zentimeter breit, zwölf Zentimeter tief. Ein Reifen wurde so stark beschädigt, dass er nicht mehr zu reparieren war - der Schaden: rund 670 Euro.

Als die Stadt Heilbronn die Begleichung des Schadens ablehnte, nahm sich Johannes Krist einen Anwalt. Dessen Argumentation: Die Stadt müsse dafür sorgen, dass die Straßen sicher zu befahren sind, und deshalb fordere man 500 Euro Schadensersaz. Die Stadt hielt dagegen, argumentierte die Straßen in Heilbronn würden regelmäßig geprüft, spätestens alle zwei Wochen. Und: Die betreffende Straße sei exakt 13 Tage vor dem Unfall noch einmal gecheckt worden - ohne Befund.

Doch dieser Argumentation folgte das Landgericht Heilbronn in seinem Urteil nicht und gab dem Autofahrer nun recht, nachdem ein Schlichtungsversuch des Richters keine Zustimmung fand. Ein Sprecher der Stadt Heilbronn nahm das Urteil mit gemischten Gefühlen auf: "Der schwarze Peter liegt nicht alleine bei der Stadt", sagte er gegenüber SPIEGEL.Online. Zwar habe das Gericht eine häufigere Kontrolle der Straße angemahnt, aber der Schaden müsse geteilt werden. Auch der Autofahrer habe auf die Straße zu achten.

Das Heilbronner Schlagloch-Urteil könnte nun aber zu einem Präzedenzfall werden, denn unter Experten war nicht damit gerechnet worden, dass Krist eine Chance auf Schadensersatz hat. So hatte beispielsweise der Dezernent Gerhard Mauch vom Städtetag gesagt: Autofahrer haben keinen Anspruch darauf, dass Schlaglöcher von "jetzt auf gleich" zugeschüttet würden.