THÜRKAG | Die Reform des Kommunalabgabengesetzes ist rechtens ... aber ist sie auch sinnvoll? (Teil 2)

( k-info | THÜRINGEN | 16.10.2013 )  -  Von vielen Bürgern gefordert, hat sie das Kabinett in Erfurt vor Kurzem beschlossen: die Reform des Thüringer Kommunalabgabengesetzes / ThürKAG. Diese Reform ist voll und ganz gesetzeskonform und damit rechtens. Aber macht das, was die Thüringer Landesregierung sich augedacht hat auch Sinn? Oder hätte man ganz andere Dinge im ThürKAG ändern müssen? [Fortsetzung von TEIL 1]

Nicht erst seit heute stellt sich die Frage: Wie könnte eine "gute" Gesetzesänderung des ThürKAG aussehen? Eine Änderung, die gerecht ist gegenüber den Thüringern, die seit 1991 ihre Beiträge gezahlt haben aber auch auf die Zukunft ausgerichtet. Eine Änderung, die endlich einmal die Interessen des Beitragszahlers in den Vordergrund stellt und gleichzeitig Formen des staatlichen Zwangs reduziert, sozial verträglich ist. 

Vier wichtigen Prinzipien müsste eine solche Reform folgen:

a) der Basis von Vernunft und Nutzen einer Straßenerneuerung,

b) der Beschränkung der politischen Macht der Landesregierung und der beitragserhebenden Kommunen und gleichzeitig

c) der Stärkung der Rechte von Grundstückseigentümern unter gleichzeitiger und völliger Transparenz der veranlagenden Kommunen bei der Beitragserhebung,

d) die soziale Verträglichkeit der Beitragserhebung unter dem Gesichtspunkt des persönlichen Grundeigentums.

Dies sollten die politischen Kernpunkte einer bürgerfreundlichen Änderung des ThürKAG sein.

Im Einzelnen

Die Kostenbeteiligung der Bürger an der Herstellung ihrer Straßen abzuschaffen, dass ist nahezu ausgeschlossen, egal was immer Politiker oder Bürgerinitiativen erklären. Selbst die Initiatoren des gescheiterten "Volksbegehrens für gerechte Kommunalabgaben" sahen ja keine grundsätzliche Abschaffung der finanziellen Belastung vor. Ihr Vorschlag ging u. a. in die Richtung, die dann fehlenden Einnahmen der Kommunen durch eine (steuerähnliche) Infrastrukturabgabe vom Kreis der Grundstückseigentümer auf den der Mieter zu verlagern.

Also bleibt nur die bürgerfreundliche Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und hierzu bieten sich einige der beitragsrechtlichen Paragraphen des ThürKAG geradezu an. Bereits in den § 7 und 7 a finden sich verbesserungswürdige Formulierungen, die später näher erläutert werden. Aber vor allem der § 7 b zur Stundung von einmaligen Beiträgen hat Verbesserungspotential hinsichtlich der sozialen Verträglichkeit. Wenn der Landesregierung wirklich an einer solchen gelegen ist, dann sollte sie in Absatz 1 des § 7 b die, nicht an Härtefälle gebundene, 5-Jahres-Regelung durch eine ebensolche 10-Jahres-Regelung ersetzen; eine Dekade sollte für viele Grundstückseigentümer ausreichen, ihre Beitragslast finanziell verträglich abzufedern. Liegt ein Härtefall vor, so besitzt der Freistaat mit § 7 b Abs. 2 ThürKAG bereits die Möglichkeit, die Beitragslast auf maximal zwei Jahrzehnte zu strecken - eine Regelung mit der Thüringen einst weiter ging als alle anderen Bundesländer und die auch zukünftig unangetastet bleiben muss.

Es ist aber vor allem der § 13 (Informationspflichten), der erhebliches Verbesserungspotential besitzt und zwar nicht zuletzt, weil hier die Rechte der Grundstückseigentümer verankert sind. Die hier bisher verankerten Pflichten der Kommunen sind aber nach wie vor sog. "sanktionslose Obliegenheiten", ziehen daher bei einer Nicht-Beachtung oder Verletzung kaum Konsequenzen für die Gemeinden mit sich. Das kann so nicht bleiben.

Alleine die Reduzierung einer, für den Bürger aus § 13 deutlich herauslesbaren, "Pflicht" der Kommune auf eine "Obliegenheit" - sprich: ein Gebot - ist eine Schwächung der essentiellen Rechte derer, die die Beitragslast aus ihrem Privatvermögen zu tragen haben. Oder anders ausgedrückt: Dass die Verletzung von Informationspflichten in Thüringen regelmäßig "sanktionslos" bleibt, also keinerlei Rechtsfolgen im Hinblick auf eine Beitragszahlung nach sich zieht, öffnet den Städten und Gemeinden latent die Tür für eine gezielte Nicht-Information ihrer Bürger. Das muss sich dringend ändern: Echte Transparenz muss her.

[Fortsetzung folgt]