VORKAUFSRECHT | Wenn die Kommune Teile von Grundstücken braucht, hierfür aber nicht viel zahlen will

( k-info | 15.10.2013 )  -  Im Thüringischen Zöllnitz kämpft Familie Sch. derzeit um eine angemessene Bezahlung eines Randstreifens, für den die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht in Anspruch genommen hatte. Streitpunkt: Die Höhe der Entschädigung für die Wegnahme eines Teils des Grundeigentums.

Dass das strittige Grundstück nur acht Quadratmeter groß ist, ändert nichts an den Befindlichkeiten, die Familie Sch. gegenüber der Gemeinde hat. Zwar stehen, wie die Lokalzeitung schreibt, auf dem betreffenden Streifen Grundstück nur Mülltonnen, mehr Nutzung geht eigentlich nicht auf dem 1,50 Meter breiten und etwa fünf Meter langen Grünstreifen, aber es geht ums Prinzip.

Gut 20 Jahre nach der Erschließung eines angrenzenden Wohngebietes brauchte die Gemeinde Zöllnitz dieser Streifen nun dringend und setzte dies per Vorkaufsrecht durch. Eine Entschädigung wurde angeboten, doch das "Filetstück", wie Herr Sch. seinen Randstreifen bezeichnet,  will die Familie nicht unter 3.000 Euro abgeben. So viel sollten die neuen Eigentümer des Hauses usprünglich für das separat ausgewiesene Grundstück zahlen und ebenso viel fordert die Familie nun von der Kommune.

Man ahnt: da liegt noch viel mehr in der Luft. So ärgert es Herrn Sch. dass es monatelange Verzögerungen bei der Bewilligung des Hausverkaufs durch die Gemeinde gab, eben wegen des "Filetstücks". Außerdem habe die Kommunalaufsicht beim Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises angeregt, dass sich die Gemeinde Zöllnitz und die Familie wegen des Kaufpreises doch gütlich einigen sollten und sah das Kaufpreisangebot von 240 Euro als überarbeitungswert an, weil Familie Sch. und andere Grundstückseigentümer seinerzeit 100 Mark pro Quadratmeter bezahlen mussten; da seien 30 Euro heute zu gering, meinte die Kommunalaufsicht. Und doch kam keine Bewegung in die Sache.

Die Zöllnitzer Bürgermeisterin weiß um die Problematik will aber, wie sie der Lokalzeitung sagte, vom gemeindlichen Standpunkt nicht abweichen. Sicherlich, so sagte sie, hätte Zöllnitz schon vor gut zwanzig Jahren bei der Vermarktung des Wohngebietes wegen des Weges reagieren können. Das sei aber damals einfach "durchgerutscht", wie sie einräumtr. Nun, aufgrund des Grundstücksverkaufs durch Familie Sch., habe sich aber eine neue Gelegenheit ergeben, die Fläche zu erwerben.

Aktuell liegt die Sache beim zuständigen Verwaltungsgericht in Gera. Und das wird sich auch der Frage widmen müssen, weshalb die Randfläche überhaupt wichtig für die Gemeinde ist. Das "Filetstück" sei einst Bestandteil eines landwirtschaftlichen Weges gewesen, sagte die Bürgermeisteriun der Zeitung, den man mittel- und langfristig als solchen wieder herstellen möchte. Und weil ein Anfang gemacht werden müsse, sei nun das Vorkaufsrecht wahrgenommen worden. Wie lange Zöllnitz noch brauchen wird, um alle restlichen Grundstücke wieder in ihren Besitz zu bekommen, denn dann erst kann der Weg wieder hergestellt werden, ist völlig offen.

Herr Sch. hat dagegen eine ganz andere Idee. Er könne ja, so wird er in der Presse zitiert, notfalls den Kaufvertrag anullieren lassen. Damit wäre auch das Vorkaufsrecht von Zöllnitz wieder vom Tisch.